Herzlich willkommen auf unserer Homepage!

Wir freuen uns über das Interesse und möchten hier nachfolgend unser Betreutes Wohnen „Passage“ mit ein paar ersten Eindrücken anschaulich vorstellen.

Wir denken, dass in Bild und Text schon deutlich wird, dass wir ein wirklich schönes zu Hause auf Zeit für Jugendliche und junge Erwachsene anbieten, die schon etwas können und die auch etwas wollen. Ein recht anspruchsvolles Angebot also für anspruchsvolle junge Menschen, die mit der „Passage“ in ein selbständiges, tragfähiges und erfülltes Leben finden wollen.

Eine Finanzierung der Maßnahme läuft ausschließlich über das zuständige Jugendamt.

Über Uns

Igor Barchewitz

1972 wurde ich in Berlin geboren. In den darauffolgenden Jahren lebte ich außer in Berlin auch am Bodensee, in Lübeck und in Essen. Ich lebe seit über 20 Jahren in Bad Segeberg.
Berufliche Erfahrung sammelte ich in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, in der allgemeinen Psychiatrie, in der ambulant- psychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen, in der ambulanten und in der stationären Suchthilfe, in der Schulsozialarbeit und fast 20 Jahre in der stationären Jugendhilfe in Leitungsposition. Im Oktober 2020 habe ich mich nun mit der „Passage“ selbstständig gemacht und freue mich sehr, über die Erfüllung dieses Berufstraumes, die Jugendhilfe mit Karate verbinden zu können. Meine Ausbildung begann mit dem Studium der Sozialpädagogik und führte von der Ausbildung zur Fachkraft für Suchtprävention über das Qualitätsmanagement zur Familien- und Kurzzeittherapie bis hin zum Psychotherapeuten. Ferner studiere ich leidenschaftlich das Shotokan-Karate und bin seit 2008 als Karatesensei (4. Dan) mit dem therapeutischen Karate Kan-Yoh in meinem Dojo in Bad Segeberg tätig. Die Tugenden der Budo-Künste umschreiben relativ gut meine innere Haltung, die letztlich meine Arbeit prägt. Ressourcenorientiert, menschenfreundlich und im tiefen Glauben an die innere Vernetzung aller Dinge möchte ich meinen Anteil zur Gestaltung und Pflege unserer Welt beitragen.

Christiane Barchewitz. Im Juli 23 haben wir geheiratet.

1973 wurde ich in Lübeck geboren und habe in Hamburg die Ausbildung zur staatlich anerkannten Kinderpflegerin und anschließend die staatliche Anerkennung zur Erzieherin absolviert. Nachdem ich einige Jahre in einer Kindertagesstätte in Hamburg tätig war, hat mich die Reiselust gepackt und es zog mich nach Indien, wo ich dann sieben Jahre das Land erkundete und ehrenamtlich mit Straßenkindern gearbeitet habe. Außerdem war ich vier Jahre Chefredakteurin eines Familienmagazins, wo ich überwiegend mit der Recherche und dem Schreiben von Artikeln über Themen, die Eltern bewegen oder interessieren, beschäftigt war. 2017 bin ich der Liebe wegen nach Bad Segeberg gezogen, wo ich nun glücklich mit meiner sechsköpfigen Patchworkfamilie lebe. Zwei Jahre arbeitete ich hier als Praxismanagerin und Therapieassistentin in einer Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie. Mein Mann hat mit meiner tatkräftigen Unterstützung im Oktober 2020 die „Passage“ eröffnet und ich freue mich sehr über die gemeinsame verbindliche pädagogische Arbeit in diesem Rahmen.

Aufnahmebedingungen

Eine Aufnahme erfolgt nach Anfrage durch das zuständige Jugendamt nach § 34, § 35a, § 41 und nicht regelhaft nach § 42 KJHG/SGB VIII. Wir bestehen auf ein Kennenlernen und bieten gerne auch ein Probewohnen an.

Aufgenommen werden können diejenigen jungen Menschen, die:

  • selbstständig werden wollen und hierbei in der ein oder anderen Alltagsfrage noch Unterstützung brauchen,
  • friedlich und verantwortungsvoll in dieser Gesellschaft leben wollen,
  • ehrlich sein und ehrlich behandelt werden wollen,
  • ohne Sucht er-leben wollen,
  • mitarbeiten und etwas erreichen wollen,
  • offen sind, sich in Ihrer Persönlichkeit zu entwickeln und auch anderen Raum dafür zu lassen,
  • die absprache- und vertragsfähig sind.

Nicht aufnehmen können wir diejenigen, die:

  • schwanger sind,
  • Intensivtäter sind,
  • körperlich oder geistig stark behindert sind,
  • manifest suchtkrank sind,
  • keine Ziele entwickeln wollen und nicht mitarbeiten wollen,

Wohnen

Partizipation der Bewohner

Im Betreuten Wohnen für Jugendliche geht es primär um die Verselbstständigung der Bewohner.
Vor diesem Hintergrund ist die Mitarbeit und dadurch auch Mitbestimmung ein elementarer Aspekt dieses Angebotes.
Jeder einzelne Bewohner soll und darf mitgestalten, um seinen eigenen Entwicklungsprozess vorteilhaft voranzutreiben. Demnach können die Inhalte auch sehr individuell und persönlich ausfallen. Bei einem Bewohner ist möglicherweise die Kontaktpflege und Einbeziehung der Herkunftsfamilie maßgeblich für das innere Wohl, bei einem anderen vielleicht eher die Wahl der Ausbildungsstelle oder die Klärung der individuellen Sorgen und Probleme wie Liebeskummer, Geldsorgen o.ä..

Bewohnerversammlungen „Plenum“, Einzelgespräche und Planungsgespräche in den einzelnen Wohnungen finden in festen Intervallen statt.
Hier werden die aktuellen Anliegen des Miteinanders ausdiskutiert, von den Bewohnern protokolliert und für alle zugänglich archiviert.
Es können hier auch gemeinsame Aktivitäten aller Bewohner geplant werden, Gestaltungswünsche abgestimmt und beschlossen werden und andere Rahmenpassage diskutiert werden.
Insbesondere wird hier auch in Bezug auf Feiertage wie Ostern und Weihnachten eine gute Perspektive für die Jugendlichen gebildet. Andere große Themen wie Ausbildung, eigener Wohnraum, Konflikte mit Jugendlichen von außerhalb oder die Mitwirkung bei der Jugendarbeit der Stadt Segeberg haben hier ebenso Platz.

Kinderschutz

„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung.
Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“ (BGB § 1631 Abs. 2).

Alle Jugendlichen werden spätestens mit Einzug in das Betreute Wohnen auf die Wege und Möglichkeiten der Beschwerdestellung in mündlicher und schriftlicher Form hingewiesen.
Das ausgearbeitete Beschwerdeverfahren hat einen systematischen Umgang mit Kritik und Anregung zum Ziel. Dieses wird in unserem Qualitätsmanagement geregelt und zielt auf eine kontinuierliche Verbesserung des Qualitätsniveaus.
In jedem Fall soll sich der Beschwerdeführer ernst genommen fühlen. Wir verstehen Beschwerde als etwas grundsätzlich Positives auf dem Weg hin zu mehr Qualität.